Von einem Darlehen sei nie die Rede gewesen (act. 3.1 F). Deshalb habe ihn die vermeintliche Schuld von CHF 50'000.00, welche die Berufungsklägerin Jahre nach der Gründung dieser Firma unvermittelt einfordere «aus heiterem Himmel» getroffen, zumal die Berufungsklägerin den geschäftlichen Zusammenhang dieser Banküberweisung sowie den Hintergrund rund um die Erstellung dieses Schreibens einfach bestreite und stattdessen mit der Behauptung eines erfundenen Darlehens ersetze (act. 3.1 zu Ziff. 6.1, 6.3, 10, 16 f.).