tenwechsel für geschlossen betrachtet, und das Obergericht teilte mit, dass es aufgrund der vorliegenden Akten entscheiden werde (act. 1.8). H. Hernach erkundigte sich die Berufungsklägerin am 31. Januar 2025, am 21. Mai 2025 sowie am 25. November 2025 über den Stand des Verfahrens (act. 2.4, 2.5, 2.6). Das Gericht teilte mit, um einen zeitnahen Entscheid bestrebt zu sein (act. 1. 9, 1.10 und 1.11). Erwägungen: