Seite 3 von 40 am 28. September 2023 eine Stellungnahme einreichte (act. 2.3). Am 6. Oktober 2023 wurde der Berufungsbeklagte über die Eingabe der Gegenpartei in Kenntnis gesetzt und erhielt die Möglichkeit zur allfälligen Stellungnahme innert einer Frist von 10 Tagen mit dem Hinweis, dass das Verfahren bei unbenutztem Ablauf weitergeführt werde (act. 1.6), worauf dieser am 15. Oktober 2023 eine Stellungnahme einreichte (act. 3.2), welche der Gegenpartei am 23. Oktober 2023 zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (act. 1.7). Mit verfahrensleitender Verfügung vom 22. Dezember 2023 wurde der Schrif-