C. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 6. Juli 2023 wurde die Berufungsklägerin aufgefordert, den auf CHF 5'500.00 festgesetzten Gerichtskostenvorschuss innert 10 Tagen zu leisten (act. 1.1). Mit weiterer verfahrensleitender Verfügung vom 6. Juli 2023 teilte das Obergericht beiden Parteien mit, dass sich die Präsidentin des Obergerichts, Frau Agnes H. Planzer Stüssi, im vorliegenden Berufungsverfahren im Ausstand befinde. Den Parteien wurde eröffnet, dass das Berufungsverfahren von der Oberge- richts-Vizepräsidentin, Frau Dr. Lenka Ziegler, geleitet werde (act. 1.2).