J. Mit Einschreiben vom 10. Oktober 2025 versendete das Obergericht die Eingabe vom 8. Oktober 2025 den Berufungsklägern zur Kenntnisnahme und gewährte ihnen die Gelegenheit, innert 10 Tagen dazu Stellung zu nehmen (act. 1.8). K. Mit Einschreiben vom 15. Oktober 2025 (eingegangen am 21. Oktober 2025) reichten die Berufungskläger eine Stellungnahme zur Eingabe der Berufungsbeklagten ein und stellten sinngemäss folgende Anträge (act. 2.3):