Seite 2 von 8 F. Mit Eingabe vom 16. Juni 2025 zeigten die Berufungskläger an, dass der Gerichtskostenvorschuss mit Valuta vom 21. Mai 2025 bezahlt worden war (act. 2.2). Der Zahlungseingang wurde auf Nachfrage beim Amt für Finanzen dem Gericht erst am 4. Juli 2025 gemeldet (act. 5.1). Der Berufungsbeklagten wurde gleichentags eine Frist von 30 Tagen zur Berufungsantwort eingeräumt wurde (act. 1.5). G. Mit Eingabe vom 15. Juli 2025 reichte die Berufungsbeklagte fristgerecht eine Berufungsantwort ein und stelle folgende Anträge (act. 3.1):