C. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 20. Mai 2025 wurde das eingereichte Rechtsmittel in das Geschäftsprotokoll des Obergerichts des Kantons Uri (Zivilrechtliche Abteilung) aufgenommen. Die Berufungskläger wurden aufgefordert einen Kostenvorschuss von CHF 800.00 zu zahlen, mit dem Hinweis, dass das Verfahren abgeschrieben werde, wenn der Kostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlt werde (act. 1.1).