In der Beschwerdeantwort ist jedoch ein Aufwand für die Rechtsvertretung mit CHF 997.22 (inkl. Mehrwertsteuer) ausgewiesen. Die Beschwerdegegnerin beantragt eine solche von CHF 987.25. Geltend gemacht wird ein Stundenaufwand von rund 3.42 Stunden zu einem Stundenansatz von CHF 270.00. Wird die Anwaltsentschädigung nach Zeitaufwand bemessen, beträgt der Stundenansatz in der Regel CHF 260.00 (Art. 34 Abs. 1 GGebR). Weiter ist dem Honoraraufwand zu entnehmen, dass 140 Minuten Zeitaufwand für die Durchsicht der Beschwerde und Redaktion der Beschwerdeantwort aufgewendet wurde.