F. Mit Verfügung vom 5. Juni 2025 wurde der Beschwerdeführerin die Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin zugestellt und ihr die Möglichkeit eingeräumt, innert 10 Tagen insbesondere dazu Stellung zu nehmen, dass die Frist verpasst und sie die Mietkaution nicht auf ein separates Konto einbezahlt habe (act. 1.4). Gleichentags wurden auch die Akten der Vorinstanz ediert (act. 1.3).