A. Mit Entscheid im Verfahren SB 2025 10 vom 10. April 2025 verpflichtete die Schlichtungsbehörde des Kantons Uri die Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin einen Betrag von CHF 2'000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 6. November 2024 auf das auf B.___ lautende Bankkonto bis Ende April 2025 zu bezahlen. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wurde verzichtet.