1. Die Berufung wird gutgeheissen und der Entscheid des Landgerichtspräsidium Uri [LGP 25 52] vom 20.03.2025 wird aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens, bestehend aus CHF 750.00 Entscheidgebühr werden der Berufungsklägerin auferlegt. 3. Die Verfahrenskosten vor dem Landgerichtspräsidium Uri, bestehend aus CHF 800.00 Entscheidgebühr werden der Berufungsklägerin auferlegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen gesprochen. 5. Eröffnung - Berufungsklägerin - Berufungsbeklagte Mitteilung - Landgerichtspräsidium Uri - Konkursamt Uri Altdorf, 25. April 2025