3. Gemäss Art. 778 OR wird die Gesellschaft im Handelsregister des Ortes eingetragen, an dem sie ihren Sitz hat. Vom Sitz ist das Domizil der GmbH zu unterscheiden. Das Domizil ist ebenfalls im Handelsregister einzutragen (Art. 117 Abs. 2 Handelsregisterverordnung [HRegV; SR 221.411]) und bezeichnet die Adresse am Ort des statutarischen Sitzes der GmbH, an der deren Mittelpunkt der administrativen Tätigkeit liegt.