A. Am 20. März 2025, gleichentags in begründeter Form versandt, fällte das Landgerichtspräsidium Uri in der Streitsache zwischen dem Kanton Uri / Amt für Justiz, Altdorf und der A.____, folgenden Entscheid: "1. Mit Datum vom 20. März 2025, 14:00 Uhr, wird die A.____, zzt. ohne Domizil, gerichtlich aufgelöst. 2. Das Konkursamt Uri wird mit der Durchführung der Liquidation beauftragt. 3. Das Handelsregisteramt Uri wird angewiesen, das Konkursamt als Liquidator der Gesuchsgegnerin einzutragen. 4. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 800.- festgelegt. Sie wird der Liquidationsmasse der Gesuchsgegnerin auferlegt und ist vorweg zu bezahlen.