6.1 Es wird festgestellt, dass der Berufungskläger zwischen Juni 2022 bis Oktober 2025 Unterhaltsbeiträge (inklusive Kinderzulagen) in der Höhe von insgesamt CHF 54'000.00 schuldete und total solche im Betrag von CHF 65'450.00 und folglich CHF 11'450.00 zu viel bezahlt hat. 6.2 Die Kindsmutter wird verpflichtet, dem Berufungskläger den gemäss Ziffer 6.1 zu viel bezahlten Betrag in Höhe von CHF 11'450.00 zurückzuzahlen. Die entsprechende Rückforderung wird im April 2034 zur Zahlung fällig. 7. Entfällt.