3.2 Die Kindsmutter betreut die Kinder wie folgt: wöchentlich von Dienstagabend 18:00 Uhr bis Sonntagabend, 18:00 Uhr; zusätzlich jedes erste und dritte Wochenende im Monat ab Freitagabend, 18:00 Uhr bis Sonntagabend, 18:00 Uhr. 3.3