Die Berufungsbeklagten haben in ihrer Berufungsantwort beantragt, ihnen für das Berufungsverfahren einen Prozesskostenvorschuss für ihre Anwaltskosten zuzusprechen, eventualiter in der vom Gericht festzusetzenden Höhe, und eventualiter die unentgeltliche Rechtspflege unter Bestellung von Rechtsanwalt MLaw Ralph Bomatter als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu gewähren.