Weil der Kindsvater seinen nach der Matrix zu tragenden Anteil am Gesamtbarunterhalt von CHF 2'246.00 im Umfang von CHF 145.00 nicht vollständig deckt (CHF 2 '246.00 - CHF 2'101.00), sind Ausgleichszahlungen zwischen den Eltern vorzunehmen. Die Kindesmutter übernimmt diesen Betrag zur Sicherstellung der Kinderbetreuung.