Für die Aufteilung des gesamten Barunterhalts wird die Matrix angewendet. Grundlage sind die Leistungsfähigkeit von 28.6 % (Mutter) bzw. 71.4 % (Vater) sowie die Betreuungsanteile von 60 (Mutter) bzw. 40 (Vater). Die Leistungsfähigkeiten und Betreuungsanteile werden in Prozentpunkten wie folgt multipliziert: Mutter: 28.6 % × 40 = 1'144, Vater: 71.4 % × 60 = 4'284, Total: 5'428. Daraus ergeben sich die prozentualen Beiträge am Gesamtbarunterhalt: Mutter 1'144/5'428 = 21.1 % und Vater 4'284/5'428 = 78.9 %. Bei einem Gesamtbarunterhalt der Kinder von CHF 2'846.00 resultieren Unterhaltsanteile von CHF 600.00 für die Mutter und CHF 2'246.00 für den Vater.