Zusammenfassend ist bei der Kindsmutter ein Überschussanteil von CHF 182.95, beim Kindsvater ein solcher von CHF 213.55 und bei den Kindern je ein solcher von CHF 118.95 auf Seiten der Kindsmutter und je ein solcher von CHF 79.30 auf Seiten des Kindsvaters zu berücksichtigen. Auch hier wird der Überschussanteil der Kinder, welcher auf Seiten des Kindsvaters anfällt, direkt beim Seite 50 von 68 Überschussanteil des Kindsvaters berücksichtigt, da dieser direkt beim Kindsvater anfällt und als Barunterhaltsbeitrag an die Kinder auszurichten ist. Daraus resultieren folgende Existenzminima: