Die Überschussanteile der Kinder sind wiederum im Verhältnis der Betreuungsanteile auf die Eltern und Kinder zu verteilen, wobei ein Betrag von gerundet CHF 64.065 (CHF 106.775 /100 x 60) pro Kind auf Seiten der Kindsmutter und ein Betrag von CHF 42.71 (CHF 106.775 /100 x 40) pro Kind auf Seiten des Kindsvaters anfällt. Zusammenfassend ist bei der Kindsmutter ein Überschussanteil von CHF 182.95, beim Kindsvater ein solcher von CHF 213.55 und bei den Kindern je ein solcher von CHF 118.95 auf Seiten der Kindsmutter und je ein solcher von CHF 79.30 auf Seiten des Kindsvaters zu berücksichtigen.