Der Überschussanteil des Kindsvaters in der Höhe von CHF 427.10 ist zunächst nach grossen und kleinen Köpfen auf den Kindsvater und die Kinder zu verteilen, was für den Kindsvater einen Betrag von CHF 213.55 (CHF 427.10 /4 x 2) und für die Kinder einen solchen von je CHF 106.775 (CHF 427.10 /4) ergibt. Die Überschussanteile der Kinder sind wiederum im Verhältnis der Betreuungsanteile auf die Eltern und Kinder zu verteilen, wobei ein Betrag von gerundet CHF 64.065 (CHF 106.775 /100 x 60) pro Kind auf Seiten der Kindsmutter und ein Betrag von CHF 42.71 (CHF 106.775 /100 x 40) pro Kind auf Seiten des Kindsvaters anfällt.