Der Überschussanteil der Kindsmutter in der Höhe von CHF 365.90 ist dabei zunächst nach grossen und kleinen Köpfen auf die Kindsmutter und die Kinder zu verteilen, was für die Kindsmutter einen Betrag von CHF 182.95 (CHF 365.90 /4 x 2) und für die Kinder einen solchen von je CHF 91.475 (CHF 365.90 /4) ergibt. Die Überschussanteile der Kinder sind wiederum im Verhältnis der Betreuungsanteile auf die Eltern und Kinder zu verteilen, wobei ein Betrag von gerundet CHF 54.885 (CHF 91.475 /100 x 60) pro Kind auf Seiten der Kindsmutter und ein Betrag von gerundet CHF 36.59 (CHF 91.475 /100 x 40) pro Kind auf Seiten des Vaters anfällt.