Diese Überschussanteile der Eltern sind nun aber wiederum nach grossen und kleinen Köpfen sowie anhand der Betreuungsanteile aufzuteilen. Der Überschussanteil der Kindsmutter in der Höhe von CHF 365.90 ist dabei zunächst nach grossen und kleinen Köpfen auf die Kindsmutter und die Kinder zu verteilen, was für die Kindsmutter einen Betrag von CHF 182.95 (CHF 365.90 /4 x 2) und für die Kinder einen solchen von je CHF 91.475 (CHF 365.90 /4) ergibt.