Diese Quoten dienen als Grundlage für die Verteilung des gesamten Barunterhalts der Kinder unter Berücksichtigung der Betreuungsanteile. Bereits direkt getragene Kinderkosten werden im Anschluss angerechnet und mindern den vom jeweiligen Elternteil zu leistenden Zahlbetrag. Der nach Deckung des Bedarfs der Kinder verbleibende Gesamtüberschuss von CHF 793.00 ist deshalb vorab im Verhältnis 928:1'083 auf die Kindseltern zu verteilen. Dies ergibt zugunsten der Kindsmutter einen Überschussanteil von CHF 365.90 (CHF 793.00 / 2'011.00 x 928.00) und zugunsten des Kindsvaters einen Überschussanteil von CHF 427.10 (CHF 793.00 / 2'011.00 x 1'083.00).