Nach Deckung des familienrechtlichen Existenzminimums verbleibt ein Überschuss im Betrag von CHF 793.00 (CHF 11'484.00 - CHF 10'691.00). Den Gesamteinkünften der Familie im Betrag von CHF 11'484.00 steht in dieser Phase ein familienrechtliches Existenzminimum von CHF 10'691.00 gegenüber. Daraus resultiert ein Überschuss von CHF 793.00. Dieser Überschuss ist nach grossen und kleinen Köpfen sowie anhand der Betreuungsanteile auf die Kindseltern und die minderjährigen Kinder zu verteilen.