2.8.5 Phase V: April 2034 bis zur Volljährigkeit bzw. Abschluss einer angemessenen Erstausbildung Zusammengefasst ist in dieser fünften Phase der Unterhaltsberechnung, welche von April 2034 bis zur Volljährigkeit bzw. Abschluss einer angemessenen Erstausbildung dauert, von nachfolgenden finanziellen Verhältnissen der Familienmitglieder auszugehen. Seite 48 von 68 Mutter Vater B.___ C.___