Für die Aufteilung des gesamten Barunterhalts wird die Matrix angewendet. Grundlage sind die Leistungsfähigkeiten von 23.9 % (Mutter) bzw. 76.1 % (Vater) sowie die Betreuungsanteile von 60 (Mutter) bzw. 40 (Vater). Die Leistungsfähigkeiten und Betreuungsanteile werden in Prozentpunkten wie folgt multipliziert: Mutter: 23.9 % × 40 = 956, Vater: 76.1 % × 60 = 4 '566, Total: 5'522. Daraus ergeben sich die prozentualen Beiträge am Gesamtbarunterhalt: Mutter 956/5'522 =