Das Einkommen des Kindsvaters im Betrag von CHF 5'075.00 übersteigt sein nicht voll gedecktes familienrechtliches Existenzminimum von CHF 4'518.00 um CHF 557.00. Zuzüglich der von ihm direkt getragenen Kinderkosten von CHF 1'232.00 ergibt sich eine Leistungsfähigkeit von CHF 1'789.00 (CHF 557.00 + CHF 1'232.00). Aus den Leistungsfähigkeiten von CHF 562.00 (Kindsmutter) und CHF 1'789.00 (Kindsvater) ergibt sich eine Gesamtsumme von CHF 2'351.00. Daraus folgen die Leistungsquoten: Kindsmutter 23.9 % (562 / 2'351) und Kindsvater 76.1 % (1'789 / 2'351).