Seite 46 von 68 In dieser Phase übersteigt das Einkommen der Kindsmutter ihr nicht voll gedecktes familienrechtliches Existenzminimum um CHF 562.00. Dies entspricht ihrer Leistungsfähigkeit. Das Einkommen des Kindsvaters im Betrag von CHF 5'075.00 übersteigt sein nicht voll gedecktes familienrechtliches Existenzminimum von CHF 4'518.00 um CHF 557.00. Zuzüglich der von ihm direkt getragenen Kinderkosten von CHF 1'232.00 ergibt sich eine Leistungsfähigkeit von CHF 1'789.00 (CHF 557.00 + CHF 1'232.00).