Für die Aufteilung des gesamten Barunterhalts wird die Matrix angewendet. Grundlage sind die Leistungsfähigkeit von 18.7 % (Mutter) bzw. 81.3 % (Vater) sowie die Betreuungsanteile von 60 (Mutter) bzw. 40 (Vater). Die Leistungsfähigkeiten und Betreuungsanteile werden in Prozentpunkten wie folgt multipliziert: Mutter: 18.7 % × 40 = 748, Vater: 81.3 % × 60 = 4 '878, Total: 5'626. Daraus ergeben sich die prozentualen Beiträge am Gesamtbarunterhalt: Mutter 748/5'626 = 13.3 % und Vater 4'878/5'626 = 86.7 %, was Unterhaltsanteilen von CHF 259.00 (Mutter) und CHF 1'692.00 (Vater) entspricht.