Seite 43 von 68 Nach Deckung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums verbleibt ein Überschuss im Betrag von CHF 889.00 (CHF 9'025.00 - CHF 8'136.00). Da dieser Überschuss nicht ausreicht, um das familienrechtliche Existenzminimum zu decken, sind in einem ersten Schritt die Steuern zu bestreiten. Der danach verbleibende Restbetrag von CHF 79.00 wird je hälftig den Kindseltern (somit je CHF 39.50) für die anteilsmässige Deckung der Kommunikationspauschale zugewiesen.