Seite 41 von 68 Kindsmutter und im Betrag von CHF 35.00 des Kindsvaters und der im Anschluss verbleibende Restbetrag von CHF 140.00 je hälftig den Kindseltern (somit je CHF 70.00) für die anteilsmässige Deckung der restlichen Kommunikationspauschale zugewiesen.