Nach Deckung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums verbleibt ein Überschuss im Betrag von CHF 936.00 (CHF 8'477.00 - CHF 7'541.00). Da dieser Überschuss nicht ausreicht, um das familienrechtliche Existenzminimum zu decken, werden in einem ersten Schritt die Steuern, anschliessend die Se- rafe-Gebühren von beiden Kindseltern im Betrag von je CHF 28.00 (E. 3.4.2.5 erstinstanzliche Urteilsbegründung), dann die Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherung im Betrag von CHF 30.00 der