2.8.2 Phase II: Juni 2023 bis Dezember 2024 In dieser zweiten Phase der Unterhaltsberechnung, welche von Juni 2023 bis Dezember 2024 dauert, ist von den nachfolgenden finanziellen Verhältnissen der Familienmitglieder auszugehen. Im Vergleich zur vorstehenden Berechnungsphase haben sich die Einkommensverhältnisse der Kindeseltern, die Berufskosten sowie die Krankenkassenprämien verändert. Die Gründe für diese Veränderungen wurden bereits vorstehend bei den jeweiligen Bedarfspositionen dargelegt.