Da der Überschuss vorliegend nicht ausreicht, um das familienrechtliche Existenzminimum zu decken, werden in einem ersten Schritt die Steuern, anschliessend die Serafe-Gebühren von beiden Kindseltern im Betrag von je CHF 28.00 (E. 3.4.2.5 erstinstanzliche Urteilsbegründung) und der im Anschluss verbleibende Restbetrag von CHF 51.00 je hälftig den Kindseltern (somit je CHF 25.50) für die anteilsmässige Deckung der Hausrats- und Haftpflichtversicherung zugewiesen.