Bei der Bedarfsermittlung bildet das betreibungsrechtliche Existenzminimum den Ausgangspunkt. Kann dieses bei allen Beteiligten gedeckt werden und bleiben Mittel übrig, erfolgt eine Erweiterung zum familienrechtlichen Existenzminimum. Bei der Erweiterung des betreibungsrechtlichen zum angemessenen familienrechtlichen Existenzminimum ist etappenweise vorzugehen, indem in einem ersten Seite 38 von 68 Schritt allseits die Steuern berücksichtigt werden und dann auf beiden Seiten eine Kommunikationsund Versicherungspauschale eingesetzt wird etc. (BGE 147 III 265 E. 7.3).