2.8.1 Phase I: Juni 2022 bis Mai 2023 In dieser ersten Phase der Unterhaltsberechnung, welche von Juni 2022 bis Mai 2023 dauert, ist von den nachfolgenden zusammengefassten finanziellen Verhältnissen der Familienmitglieder auszugehen. Zu beachten ist, dass der Anteil am Grundbetrag der beiden Berufungsbeklagten sowie deren Wohnkostenanteil aus Praktikabilitätsgründen direkt beim Bedarf des Berufungsklägers berücksichtigt wird. Für die zutreffenden theoretischen Ausführungen zum Kinderunterhalt kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (E. 3.4.2.9.1 erstinstanzliche Urteilsbegründung).