Philipp Maier/ Andrea Waldner-Vontobel, Gedanken zur neuen Praxis des Bundesgerichts zum Unterhaltsrecht aus der Perspektive des erstinstanzlichen Gerichts, in: FamPra 2021, S. 881 f.). Fehlen die finanziellen Mittel, um die Steuern (oder alsdann weitere Positionen) vollständig zu decken, so sind bei den Beteiligten proportional zu den tatsächlichen Kosten Beträge in ihren Bedarfspositionen anzurechnen. Hingegen kann der verbleibende Rest nicht der Einfachheit halber nach Zugestehen des betreibungsrechtlichen Existenzminimums – analog der Überschussverteilung – nach grossen und kleinen Köpfen aufgeteilt werden.