Vorliegend hat der Berufungskläger Noven ins Recht gelegt, welche seine veränderte Einkommenssituation per Januar 2024 (geänderter Arbeitsvertrag mit der E.___ AG und Aufstockung des Arbeitspensums auf 80 %) sowie per Ende April 2024 (Kündigung bei der I.___ GmbH; act. 2.4, Beilagen 101 bis 103 und 106) und Anfang Januar 2025 (höherer Lohn bei der E.___ AG; act. 2.7, Beilage 205) belegen. Sodann hat die Kindsmutter Noven ins Recht gelegt, welche ihre veränderte Einkommenssituation per September 2024 bzw. Oktober 2024 belegen (act. 3.4). Beide Parteien haben ausserdem die geänderten Krankenkassenprämien per Januar 2025 als neue Beweismittel ins Recht gelegt (act. 2.6, Beilage 4; act.