Ab September 2030, bei einem Pensum von 80 % und 176 Arbeitstagen pro Jahr, ergeben sich CHF 147.00 (176 Arbeitstage × CHF 10.00 / 12 Monate). Mit der geplanten Erhöhung auf ein 100 %- Pensum ab April 2034 und 220 Arbeitstagen pro Jahr belaufen sich die monatlichen Verpflegungskosten auf CHF 183.00 (220 Arbeitstage × CHF 10.00 / 12 Monate). Es ist darauf hinzuweisen, dass für die weiteren Erwerbstätigkeiten der Kindsmutter bei J.___ in Altdorf keine zusätzlichen Verpflegungskosten zu berücksichtigen sind. Diese Arbeitseinsätze erfolgen am Mittwochvormittag und beinhalten keine ganztägigen Einsätze, bei denen üblicherweise eine Hauptmahlzeit eingenommen wird.