Bei einem Pauschalbetrag von CHF 10.00 pro Arbeitstag ergeben Seite 32 von 68 sich für die Kindsmutter folgende monatliche Kosten für auswärtige Verpflegung: Bei einem 70 %-Pen- sum mit 168 Arbeitstagen pro Jahr betragen die Kosten CHF 140.00 (168 Arbeitstage × CHF 10.00 / 12 Monate). Ab September 2030, bei einem Pensum von 80 % und 176 Arbeitstagen pro Jahr, ergeben sich CHF 147.00 (176 Arbeitstage × CHF 10.00 / 12 Monate).