Auch bei der Kindsmutter sind die geänderten Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Sie arbeitet ab September 2024 mit einem 70 %-Arbeitspensum bei der Stiftung H.___ (act. 3.4) und leistet dabei 168 Arbeitstage pro Jahr (48 Wochen à 3.5 Arbeitstage [unter Berücksichtigung der 4 gesetzlichen Ferienwochen gemäss Art. 329a Abs. 1 OR]). Bei einem Pauschalbetrag von CHF 10.00 pro Arbeitstag ergeben Seite 32 von 68 sich für die Kindsmutter folgende monatliche Kosten für auswärtige Verpflegung: