Pro Arbeitstag können CHF 10.00 für auswärtige Verpflegung berücksichtigt werden (vgl. Maier Philipp, Die konkrete Berechnung von Kinderunterhaltsbeiträgen, in: FamPra 2020, S. 366). Dem Kindsvater sind somit folgende monatliche Kosten für auswärtige Mahlzeiten von gerundet CHF 147.00 (176 Arbeitstage x CHF 10.00 / 12 Monate) und ab April 3034 bei einem 100%-Pensum von CHF 183.00 (220 Arbeitstage x CHF 10.00 / 12 Monate) anzurechnen.