Die Kindsmutter arbeitet ab September 2024 mit einem Pensum von 70 % bei der Stiftung H.___ (act. 3.4). Ihr Arbeitsweg vom Wohnort an der L.___strasse in Altdorf zur Arbeitsstelle an der M.___strasse in Schwyz beträgt 42 Kilometer (Hin- und Rückweg). Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet ergibt dies 168 Tage, an welchen sie nach Schwyz fährt (48 Wochen à 3.5 Arbeitstage [unter Berücksichtigung der 4 gesetzlichen Ferienwochen gemäss Art. 329a Abs. 1 OR]). Die Fahrkosten belaufen sich daher auf gerundet CHF 412.00 (42 km x 168 Arbeitstage x CHF 0.70 /12 Monate).