Kilometer. In Anwendung der Kilometerpauschale von CHF 0.70, wie sie praxisgemäss vom Landgericht Uri in Anlehnung an die Steuerpraxis des Bundes und des Kantons Uri herangezogen und vom Obergericht übernommen wird, ergeben sich monatliche Fahrkosten von gerundet CHF 405.00 (39.4 km x 176 Arbeitstage x 0.70 / 12 Seite 31 von 68 Monate). Ab April 2034 erhöht sich das Arbeitspensum des Berufungsklägers auf 100 %, woraus sich Fahrkosten von gerundet CHF 506.00 ergeben (39.4 km x 220 Arbeitstage x 0.70 / 12 Monate).