Der Berufungskläger arbeitet neu im Umfang von 80 % bei der E.___ AG in Seewen (act. 2.4, Beilagen 102, 103 und 106). Ausgehend von 220 Arbeitstagen pro Jahr bei einem 100 % Pensum (E. 3.4.2.4.1 erstinstanzliche Urteilsbegründung), ergeben sich bei einem 80 % Pensum 176 Arbeitstage. Die einfache Wegstrecke beträgt 19.7 km, der Hin- und Rückweg somit 39.4 Kilometer.