Dieser Betrag ist daher in die Bedarfsberechnung aufzunehmen. Im Bedarf des Kindsvaters sind somit Wohnkosten von CHF 1'040.00 pro Monat (inkl. Wohnkostenanteil der beiden Kinder) sowie CHF 464.00 Unterhaltskosten pro Monat auszuweisen, was insgesamt CHF 1'504.00 ergibt. Aufgrund der alternierenden Obhut ist im Bedarf der beiden Kinder B.___ und C.___ praxisgemäss ein Wohnkostenanteil von je einem Viertel anzurechnen.