B) Grundlagen Bei der Bedarfsermittlung bilden die «Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums» (nachstehend Richtlinien) den Ausgangspunkt (BGE 147 III 265 E. 7.2). Demnach sind zum monatlichen Grundbetrag (Richtlinien Ziff. I.) namentlich die Wohnkosten hinzuzuschlagen (Richtlinien Ziff. II.). Bei Wohneigentum ist anstelle des Mietzinses der Liegenschaftsaufwand zu berücksichtigen. Dieser setzt sich gemäss den Richtlinien aus den Hypothekarzinsen (ohne Amortisation), den öffentlich-rechtlichen Abgaben und den durchschnittlichen Unterhaltskosten zusammen.