Die Vorinstanz ging von Wohnkosten der Kindsmutter in der Höhe von insgesamt CHF 1'450.00 pro Monat aus (Nettomietzins von CHF 1'200.00, Nebenkosten von pauschal CHF 150.00 sowie Kosten für den Einstellplatz des Fahrzeuges von CHF 100.00). Im Bedarf der Kinder sei praxisgemäss ein Wohnkostenanteil von je einem Viertel der Wohnkosten der Kindsmutter zu berücksichtigen, was vorliegend einem Betrag von CHF 362.50 pro Kind (1/4 von CHF 1'450.00) entspreche. Im Bedarf der Kindsmutter verbleibe folglich ein Wohnkostenanteil von CHF 725.00.