Seite 24 von 68 Vermögen nötig sein wird. Wenn das Vermögen eines Elternteils bereits während des Zusammenlebens der Familie zur Deckung des Familienunterhalts verwendet wurde, so ist es zulässig, den vermögenden Elternteil auch nach der Trennung zu verpflichten, den Unterhalt während einer gewissen Zeitspanne durch Vermögensverzehr zu finanzieren.